Die Europa- und Kommunalwahlen finden am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Detaillierte Informationen finden Sie bspw. auf den nachfolgenden Internetseiten:
- Website mit Informationen der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de
- Website des Innenministeriums Baden-Württemberg:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen - Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: https://www.kommunalwahl-bw.de
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
Die Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" wie auch unter dem nachstehenden Link: https://www.hinterhag.de/oeffentliche-Bekanntmachungen
Informationen zur Europawahl für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche)
Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie daher vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 19. Mai 2024, am 21. Tag vor der Wahl, bei der zuständigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde/letzter Hauptwohnsitz) in Deutschland eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden.
Weitere Informationen für Auslandsdeutsche sowie das Antragsformular sind auf folgender Internetseite abrufbar:
- Informationen des Bundeswahlleiters: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html
- Auslandsdeutsche, die im EU-Ausland leben, können auch in Ihrem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen. Es gelten in diesem Fall die Bestimmungen des jeweiligen Mitgliedstaates.
Informationen zur Europawahl für Unionsbürgerinnen und -bürger
Unionsbürger, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Heimatland oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Um in der Gemeinde Häg-Ehrsberg an der Wahl teilzunehmen, müssen sich in Häg-Ehrsberg wohnhafte Unionsbürger in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen lassen. Voraussetzungen sind, dass sie das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich gewöhnlich dort aufhalten und weder in Deutschland noch im Herkunftsland vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Um erstmals in das Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden, muss ein förmlicher Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der Gemeinde gestellt werden. Der Antrag muss spätestens am 19. Mai 2024, am 21. Tag vor der Wahl, eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.
Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und der Gemeinde Häg-Ehrsberg im Original übermittelt werden.
Wenn sich Unionsbürger für eine Teilnahme an der Europawahl in Deutschland entscheiden, können sie in keinem anderen Land an der Wahl teilnehmen.
Das Antragsformular ist im Rathaus erhältlich oder kann auf folgender Internetseite abgerufen werden:
- Informationen des Bundeswahlleiters: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html
Unionsbürger, die in ein deutsches Wählerverzeichnis eingetragen sind, aber die Europaabgeordneten ihres Herkunftslandes wählen möchten, müssen spätestens bis zum 19. Mai 2024 schriftlich bei der Gemeinde Häg-Ehrsberg beantragen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden. Dies gilt dann für alle künftigen Europawahlen, bis wieder ein Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt wird.
Wahlhelfer
Haben Sie als Bürgerin oder Bürger Interesse uns bei einer Wahl als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zu unterstützen, dann senden Sie uns bitte eine E-Mail an buergermeisteramt@haeg-ehrsberg.de oder melden sich telefonisch bei uns 07625/918 678 0. Geben Sie bei Ihrer Anfrage bitte Ihren Vornamen, Nachnamen, Geburtsdatum sowie die Anschrift Ihres Hauptwohnsitzes an.