Die Europa- und Kommunalwahlen finden am Sonntag, 9. Juni 2024 statt.
Detaillierte Informationen finden Sie bspw. auf den nachfolgenden Internetseiten:
- Website mit Informationen der Bundeswahlleiterin: https://www.bundeswahlleiterin.de
- Website des Innenministeriums Baden-Württemberg:
https://im.baden-wuerttemberg.de/de/land-kommunen/lebendige-demokratie/wahlen - Website der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg: https://www.kommunalwahl-bw.de
Öffentliche Bekanntmachung der Wahl
Die Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 9. Juni 2024 finden Sie auf unserer Website unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" wie auch unter dem nachstehenden Link: https://www.hinterhag.de/oeffentliche-Bekanntmachungen
Informationen zur Europawahl für im Ausland lebende Deutsche (Auslandsdeutsche)
Im Ausland lebende Deutsche werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an der Europawahl teilnehmen, müssen sie daher vor der Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 19. Mai 2024, am 21. Tag vor der Wahl, bei der zuständigen Gemeinde (Wegzugsgemeinde/letzter Hauptwohnsitz) in Deutschland eingegangen sein. Die Frist kann nicht verlängert werden. Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet und der zuständigen Gemeinde im Original übermittelt werden.
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