Öffentliche Bekanntmachung

Erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

" FORSTBETRIEB MÜLLER"
im Ortsteil Waldmatt

Der Gemeinderat der Gemeinde Häg-Ehrsberg hat am 07.11.2022 in öffentlicher Sitzung den geänderten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Forstbetrieb Müller" gebilligt und beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 07.11.2022 nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Für die Offenlegung wurde bestimmt, dass Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen des Entwurfs abgegeben werden können. Die Dauer der Offenlegung wird angemessen verkürzt.

Für den räumlichen Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist der zeichnerische Teil vom 07.11.2022 maßgebend. Der Planbereich ist in folgendem Kartenausschnitt dargestellt:

plan mueller 10112022

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.11.2022 werden mit Begründung vom 28.11.2022 bis einschließlich 19.12.2022 bei der Gemeindeverwaltung Gemeinde Häg-Ehrsberg, Rathaus, Rathausstraße 27, während der üblichen Dienststunden erneut eingeschränkt öffentlich ausgelegt. Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ab dem28,11,2022 auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde Häg-Ehrsberg unter der Seite https://www.hinterhag.de/oeffentliche-bekanntmachungen/1041-forstbetrieb-mueller.html abrufbar.

Es liegen Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten vor:

  • Umweltbericht mit Beschreibung des Vorhabens und seiner Belastungsfaktoren (baubedingte, anlagenbedingte und betriebsbedingte Beeinträchtigungen) sowie mit Bestandsaufnahme der Schutzgüter, Bewertung des Eingriffsumfangs und Darstellung der Kompensationsmaßnahmen, jeweils bezogen auf folgende Schutzgüter:
    • Schutzgebiete (Natura 2000, Naturpark, Biosphärengebiet),
    • Artenschutz (insbesondere Fledermäuse, Reptilien, Vögel),
    • Tiere und Pflanzen,
    • Boden,
    • Grundwasser,
    • Oberflächenwasser,
    • Klima/Luft,
    • Landschaftsbild/Erholung,
    • Menschliche Gesundheit,
    • Biologische Vielfalt,
    • Kultur- und Sachgüter,
    • Emissionen und Energienutzung,
    • Wechselwirkungen zwischen den genannten Schutzgütern.
  • Artenschutzgutachten zu Reptilien, Fledermäusen und Vögel (u.a.) mit Bestandserfassung, Empfehlungen zur allgemeinen Verbesserung der Habitatstrukturen und Vorschlägen zu in den Bebauungsplan aufzunehmenden Hinweisen
    Umweltinformationen aus verfügbaren Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange:
  • Stellungnahme des Landratsamts Lörrach (Umwelt) im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hinweisen zum Artenschutz, zur Abwasserbeseitigung, zur Wasserversorgung, zum Bodenschutz, zum Naturschutz, zur Land- und Waldwirtschaft
  • Stellungnahme des Landratsamts Lörrach (Umwelt) im Rahmen der Offenlage mit Hinweisen zur Abwasserbeseitigung, zum Bodenschutz, zum Naturschutz, zur Landwirtschaft

Während dieser Auslegungsfrist können bei der Gemeindeverwaltung Gemeinde Häg-Ehrsberg Stellungnahmen nur noch zu den geänderten Teilen des Entwurfs schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Bedenken und Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Häg-Ehrsberg, den 16.11.2022

Bürgermeisteramt Gemeinde Häg-Ehrsberg
Schmidt, Bürgermeister

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